Positionspapier des Braunschweiger Bündnisses für Frieden zum Europäischen Verfassungsvertrag und zur SicherheitsstrategieDas Braunschweiger Bündnis für den Frieden lehnt den Europäischen Verfassungsvertrag in der aktuellen Form ab. Der Vertrag enthält Inhalte, die dem eigenen Anspruch in der Präambel widersprechen und dessen Ziele gefährden: 1. Durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten (I-40) wird in der Verfassung eine permanente Aufrüstung und Rüstungsmodernisierung festgeschrieben. Damit werden nachdrücklichen Forderungen der Friedensbewegung nach weltweiter Abrüstung ausgehebelt und deren Durchsetzung erschwert.
2. Der Ausbau der militärischen Fähigkeiten wird durch ein zu errichtendes "Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" (I-40) überwacht, welches den Bedarf, die Forschung und Entwicklung im militärischen Sektor steuert und koordiniert. Der Anspruch gemeinsamer Abrüstungsbemühungen (Art. II-210) scheint aufgrund der Bestrebungen zum Ausbau des Militärsektor zweifelhaft.
3. Durch die Einrichtung des europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten wird der Schwerpunkt auf eine militärisch orientierte Sicherheits- und Verteidigungspolitik gelegt. Ein "Amt für zivile Konfliktbearbeitung" (Forderung von IALANA, IFIAS, GHI u.a.), durch das der Anspruch Europas zur Förderung des Friedens in der Welt unterstrichen würde, fand in der Verfassung keinen Platz.
4. In der europäischen Sicherheitsstrategie wird die besondere Bindung zur NATO und die gemeinsame Entschlossenheit Herausforderungen zu begegnen herausgestellt, obwohl nicht alle Mitglieder der Europäischen Union Mitglied der NATO sind. Dadurch wird es Nichtmitgliedern der europäischen Union ermöglicht, Einfluss auf die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu nehmen, was die Souveränität der Union gefährdet. Die Neuorientierung der NATO vom reinen Verteidigungspakt hin zu einem Pakt mit Optionen zu offensiven militärischen Operationen zur Krisenbewältigung (Strategisches Konzept von 1999) gefährdet die Entwicklung einer zivilen Friedenspolitik innerhalb der Union.
5. Die Festschreibung von "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen" ermöglicht den Einsatz von Streitkräften außerhalb europäischer Grenzen und stellt eine Enttabuisierung des Krieges als Mittel der Politik dar.
6. Zukünftige militärische Einsätze der Union erfordern weder die Zustimmung nationaler Parlamente noch die des EU-Parlaments, sondern werden im europäischen Ministerrat beschlossen. Dies widerspricht demokratischen Prinzipien und ist mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar.
7. Gegen Entscheidungen des Ministerrates bezüglich der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik besteht keine Möglichkeit vor dem europäischen Gerichtshof zu klagen.
8. Durch "die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (III-210) werden unter dem Deckmantel der Terrorismusgefahr globale Militärinterventionen legitimiert.
9. Obwohl sich die Union im Verfassungsvertrag zum Völkerrecht verpflichtet, werden im Vertrag Missionen ohne UN-Mandat nicht explizit ausgeschlossen so dass von der Union beschlossene Missionen bedürfen nicht zwingend der Zustimmung durch die UN bedürfen.
10. Die Festschreibung eines freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gefährdet soziale Sicherungssysteme und die Daseinsvorsorge der Bürger der Union.
Diese Inhalte des Verfassungsvertrages stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen der Präambel des Verfassungsvertrages, die wir ausdrücklich begrüßen und die besagt: dass das geeinte Europa auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt hinwirken will, dass es zu einer nachhaltigen Entwicklung der Erde, der gegenseitigen Achtung unter den Völkern, zur Beseitigung der Armut und Schutz der Menschenrechte und zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beitragen will, die wir ausdrücklich begrüßen.
Zur Sicherung eines friedlichen Europas und zur Förderung einer zivilen Friedenskultur fordern wir deshalb folgende Ergänzungen und Änderungen im Verfassungsvertrag:
1. Die Ächtung des Krieges.
2. Die Einrichtung eines Amtes für zivile Konfliktbearbeitung.
3. Der zivilen Krisenprävention ist grundsätzlich der Vorrang vor der Krisenbewältigung mit militärischen Mitteln einzuräumen, die nur im Notfall erfolgen darf.
4. Formulierung von konkreten Schritten zur Abrüstung und Überwachung von verbindlichen Zielen.
5. Die Duldung militärischer Auseinandersetzungen lediglich zum Zwecke der Verteidigung der europäischen Außengrenzen.
6. Uneingeschränkte Verpflichtung gegenüber dem Völkerrecht bei der Durchführung von Missionen.
7. Einbindung des europäischen Parlaments in Entscheidungen zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Wirtschaftspolitik.
8. Vollständige Analyse von Gefahren und Unsicherheiten für Europa und Entwicklung einer nachhaltigen und weltweit tragfähigen Sicherheitspolitik auf zivilrechtlicher Ebene.
9. Die Ächtung der Atomwaffen und vollständige Abrüstung der Massenvernichtungswaffen.
10. Stärkung der zivilen Fähigkeiten Europas und Entwicklung einer zivilen Sicherheitspolitik.
11. Trennung der europäischen Sicherheitspolitik von der NATO-Strategie sowie Förderung einer zivilen Sicherheitspolitik innerhalb des Paktes.
12. Ausstieg aus der Kernenergie und zügiger Ausbau der Energiegewinnung aus regenerativen Quellen.
13. Schutz und Ausbau der sozialen Sicherungssysteme.
14. Schutz der ökologischen Vielfalt und Ausbau von Maßnahmen, die einen nachhaltigen Schutz und eine Sicherung der Umwelt sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen gewährleisten.
15. Einschränkung und Steuerung des freien Waren- und Kapitalverkehrs.
16. Vorrang einer nachhaltigen, solidarischen und ökologisch vertretbaren Wirtschaftspolitik gegenüber einem freien Waren- und Dienstleistungs- sowie einem deregulierten Kapitalverkehr.
17. Öffnung der Außengrenzen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik sowie Verbesserung der Rechte von Asylsuchenden und MigrantInnen. |
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